Mist! Wie werde ich dieses Bild los?

Fotos und Videos sind perfekt, um besonders tolle und unvergessliche Momente für immer festzuhalten. In Sekundenschnelle lassen sich Aufnahmen teilen – egal, ob auf Instagram, im Gruppenchat bei WhatsApp oder im Facebook-Messenger. So können sich Fotos super schnell verbreiten und nach kurzer Zeit hat jeder im Freundeskreis sie gesehen.

Doch was passiert, wenn jemand ein Foto von dir hochlädt und du weder etwas davon wusstest noch damit einverstanden bist?

In diesem Blogeintrag liest du, welche Rechte du an Bildern und Videos hast, auf denen zu sehen bist, und wie du gegen unerwünschte Aufnahmen vorgehen kannst.

Recht am eigenen Bild – Dos & Don’ts

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des sogenannten Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen und in den §§22-24 des Kunsturheberrechtes (kurz: KUG) verankert. Grundsätzlich darf niemand dich einfach so fotografieren.

Dennoch gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn du Teil einer öffentlichen Veranstaltung wie einer Party oder einem Konzert bist. Ebenso ist es staatlichen Einrichtungen und Institutionen erlaubt, Bilder oder Videos von dir anzufertigen und zu veröffentlichen. Dagegen kannst du grundsätzlich nicht viel unternehmen, da es der allgemeinen Sicherheit dient. Zudem werden Aufnahmen und Daten von dir in diesen Institutionen mit größter Sorgfalt behandelt.

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Das Recht am eigenen Bild schützt nur gegen die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildnissen einer Person, nicht aber vor dem Fotografieren selbst!

No-Go-Area – Bilder im höchstpersönlichen Lebensbereich

Aufnahmen von dir, die in deinem höchstpersönlichen Lebensraum entstanden sind, dürfen ohne dein Einverständnis auf gar keinen Fall angefertigt oder veröffentlicht werden. Unter den höchstpersönlichen Lebensraum fallen deine Wohnung, Umkleidekabinen und Toiletten. Diesen Schutz garantiert dir §201a Strafgesetzbuch (kurz: StGB). Auch wenn du dich in einer hilflosen oder peinlichen Lage befindest, schützt dich dieser Paragraph. Denn auch hier ist es verboten, Fotos und Videos von der Situation ohne deine Zustimmung zu machen.

Grauzone – Bilder in der Öffentlichkeit

Samstagnacht, coole Beats, leckere Getränke – eine Partynacht, wie sie sein sollte. Doch eine böse Überraschung kann schnell am nächsten Morgen bei einem Blick ins Netz lauern. Peinliche Partyfotos oder beschämende Videos gibt es schließlich von fast allen Leuten.

Sofern du dich an einem öffentlichen Ort aufhältst, wie beispielsweise auf einer Party, kannst du anderen Leuten nicht verbieten, Fotos oder Videos zu machen, auf denen du auch zu sehen bist. Jedoch musst du gemäß des Kunsturhebergesetzes nicht die Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Aufnahmen akzeptieren.

Daher musst du es auch nicht dulden, wenn deine Freunde ungefragt Bilder oder Videos ins Netz stellen, auf denen du zu sehen bist.

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Um dich auf das KUG berufen zu können, musst du als abgebildeter Mensch erkennbar sein. Das ist gegeben, wenn andere dich anhand der Abbildung identifizieren können. Dafür muss dein Gesicht jedoch nicht zwingend zu sehen sein. Es reicht aus, wenn man dich anhand deiner Gestalt, Frisur oder deiner persönlichen Pose erkennen kann.

SOS-Soforthilfe

Doch was kannst du tun, wenn dennoch ein Bild oder Video von dir im Internet ist, womit du nicht einverstanden bist?

First things first – Ruhe bewahren. Nichts ist unmöglich, auch wenn es nicht ganz einfach ist, einmal geteilte Inhalte wieder aus dem World Wide Web zu entfernen.

Du kannst jeder einer Vertrauensperson von deinem Problem erzählen. Das müssen nicht zwingend deine Eltern sein. Vergiss nicht, du bist nicht allein!

Du musst es nicht auf dir sitzen lassen

Step One ist es, den Ersteller der Aufnahme zu kontaktieren und ihn um Löschung des Materials zu bitten. Dabei ist es wichtig, neutral und sachlich zu bleiben!

Zusätzlich kannst du die Plattform, auf der die Aufnahme möglicherweise geteilt wurde, selbst kontaktieren und diese um Entfernung bitten. Oft haben soziale Netzwerke einen entsprechenden „Melde-Button“ oder einen Hilfebereich, an den du dich wenden kannst.

Im Notfall kannst du dir rechtliche Hilfe suchen

Hast du den Ersteller bzw. Verbreiter der Aufnahme bereits kontaktiert und dieser ist deiner Aufforderung nicht nachgekommen, kannst du dir Hilfe bei einem Anwalt oder der Polizei holen.

Der Anwalt kann der entsprechenden Person mit hohen Geldforderungen drohen. Bei der Polizei hast du die Möglichkeit, eine Anzeige gegen denjenigen zu erstatten, der dich in einer hilflosen oder peinlichen Situation fotografiert bzw. gefilmt hat. Wichtig dafür ist es allerdings, dass du den Vorfall anhand von Screenshots von Chatverläufen etc. dokumentierst, um ausreichend Beweise zu haben.

Long Story Short

„In der Kürze liegt die Würze“ hat mein Opa schon immer gesagt, deshalb gibt’s hier nochmal die wichtigsten Facts zusammengefasst:

  • Du hast ein Recht am eigenen Bild. Es ist teilweise eingeschränkt in der Öffentlichkeit, dennoch musst du die Verbreitung von Aufnahmen, auf denen du zu sehen bist, nicht hinnehmen!
  • Your home is your castle. Dein höchstpersönlicher Lebensbereich ist heilig! Aufnahmen, die hier gegen deinen Willen entstehen und womöglich noch verbreitet werden, sind ein absolutes Tabu!
  • Vorsicht ist besser als Nachsicht! Achte darauf, wer wann und wie Aufnahmen von dir anfertigt. Einmal im Netz ist es gar nicht so leicht, Bilder und Videos wieder vollständig zu löschen.
  • Hilfe holen! Peinliche Bilder und Videos gibt es von fast jedem und keiner muss etwas über sich ergehen lassen.
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