Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Die Abkürzung USK steht für "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle". Dabei handelt es sich um eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Für Spiele oder andere spielbezogene Inhalte, die auf Datenträgern im Handel vertrieben oder öffentlich gezeigt werden sollen, gilt für den jeweiligen Anbieter eine Kennzeichnungspflicht. Die USK ist zuständig für die Prüfung von solchen Computerspielen in Deutschland und ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt.

Im Rahmen der Prüfung erhalten Videospiele sowie Videospiel-Trailer unterschiedliche Altersfreigaben: ohne Altersbeschränkung, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und ab 18 Jahren. Für die Alterseinstufung von Computerspielen gibt es festgelegte Kriterien, beispielsweise die Verständlichkeit des Spielverlaufs, Atmosphäre, Realismus der Darstellungen, Menschenähnlichkeit, Handlungsdruck und Gewalt. Sogenannte Spielesichter:innen sind dafür verantwortlich, dass ein Spiel vor seiner Prüfung "durchgespielt" wird. Anschließend präsentieren sie das Spiel vor einem Prüfgremium von Jugendschutzsachverständigen – jedoch ohne Empfehlung einer Alterseinstufung. Diese erfolgt schließlich durch ein rund 50-köpfiges Prüfgremium bei der USK.