Doxing
Der Begriff Doxing, oder auch Doxxing, stammt aus dem Englischen („docs“ = Dokumente) und ist eine Kurzform für „document tracing“, auf Deutsch: Dokumentenrückverfolgung. Beim Doxing sammeln Menschen personengebundene Daten, die sie ohne die Zustimmung der betreffenden Person veröffentlichen. Dies erfolgt meistens über Social Media oder andere Online-Plattformen. Laut §126a Strafgesetzbuch (StGB) zählt dies zu gefährdendem Verbreiten personenbezogener Daten und ist somit strafbar.
Zu den gängigsten Veröffentlichungen gehören Informationen wie z. B. die E-Mail-Adresse, der Wohnort, Telefonnummern oder die Arbeitsstelle. Doxing zielt häufig darauf ab, die betroffenen Personen bloßzustellen, sie zu bedrohen oder ihnen zu schaden. In manchen Fällen kommt es auch zur Erpressung. Personen des öffentlichen Lebens, Menschen, die sich politisch engagieren oder Journalist:innen sind besonders häufig von Doxing betroffen. Die Motive reichen von Rache oder dem Gefühl einer Ablehnung bis hin zur strategischen Bekämpfung politischer Gegner:innen.
Was bietet Schutz vor Doxing?
Wurden private Inhalte einmal im Internet veröffentlicht, ist es nahezu unmöglich, sie zu löschen. Daher ist die Datenvermeidung oder Datensparsamkeit der wirksamste Schutz gegen Datenmissbrauch. Außerdem empfiehlt es sich:
- Komplexe Passwörter für jeweils nur einen Account zu verwenden, idealerweise mithilfe eines Passwortmanagers
- Multi-Faktor-Authentifizierung einzusetzen (vor allem bei Banken, E-Mails und sozialen Netzwerken)
- Auf Login-Funktionen via Google oder Facebook zu verzichten
- Software immer auf dem neusten Stand zu halten
- Festplatten zu verschlüsseln
Was kann ich als betroffene Person gegen Doxing tun?
Wer betroffen ist, sollte konsequent rechtliche Schritte einleiten – und sich dabei nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Organisation HateAid bietet beispielsweise psychologische Unterstützung mit Fokus auf Cyber-Kriminalität.
Verstößen gegen die DSGVO können auch direkt bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde gemeldet wenden.