Sharenting: Wenn Eltern posten
Mama-Blogger, Kinderinfluencer und Co.: Content von oder mit Minderjährigen ist längst in den sozialen Medien angekommen und wird von einer großen Community verfolgt. Prägende Momente, wie etwa die Einschulung, emotionale Gefühlsausbrüche oder Krankheitsverläufe werden von Eltern auf Social Media geteilt und öffentlich diskutiert – sogenanntes Sharenting. Jedoch birgt das Teilen von privaten Inhalten der Kinder eine Vielzahl an Risiken, wie etwa den Verlust von Privatsphäre und Vertrauen des Kindes oder die ungewollte Verbreitung der Inhalte in pädokriminellen Netzwerken.
Erfahren Sie in unserem Artikel, welche weiteren Problematiken durch Sharenting für Minderjährige existieren und wie Sie als Elternteil Ihr Kind schützen können.
Was bedeutet Sharenting?
Sharenting ist eine Mischung aus den englischen Wörtern „sharing“ (Teilen) und „parenting“ (Elternschaft). Der Begriff beschreibt das Teilen von Kinderfotos oder -videos durch Erziehungsberechtigte auf Social Media Plattformen. Warum betreiben Eltern Sharenting? Oft besteht der Wunsch, aus Stolz oder Freude schöne Momente mit nahestehenden Menschen zu teilen. Dass die Inhalte schnell öffentlich werden können, wird dabei manchmal außer Acht gelassen.
Wo teilen Eltern Bilder?
Sharenting spielt sich sowohl in privaten Messengern wie WhatsApp oder Signal, als auch in den sozialen Netzwerken (Instagram, TikTok und Co.) ab. Auch, wenn Inhalte vermeintlich nur mit der Familie oder den Freundinnen und Freunden geteilt werden, können sich unter den Kontakten Menschen befinden, mit denen man eigentlich nicht die privaten Kinder- und Familienfotos teilen möchte, wie etwa ehemalige Kolleginnen und Kollegen oder Nachbarinnen und Nachbarn. Eltern sollte bewusst sein, dass Anzeige- und Statusbilder, die beispielsweise in WhatsApp geteilt werden, in der Regel für alle Kontakte sichtbar sind.
Tipp: Schauen Sie in die Privatsphäre-Einstellungen der Messenger-Dienste und Social Media Plattformen. Instagram und WhatsApp bieten beispielsweise die Funktion, den Status bzw. die Story nur für ausgewählte Kontakte sichtbar zu machen. Ebenso lässt sich das Teilen und Weiterleiten der Inhalte durch Andere deaktivieren.
Welche Gefahren entstehen durch das Teilen des Familienalltags?
Es ist nachvollziehbar, dass viele Eltern andere Menschen am eigenen Familienleben teilhaben lassen möchten. Meilensteine wie Einschulungen, Geburtstage, Auftritte oder Familienurlaube sind beliebter Content. Dennoch ist Sharenting aus kinderrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten. Auch wenn das Teilen von Kinderfotos in den sozialen Medien für die Eltern oft mit Gefühlen wie Stolz und Dankbarkeit verbunden ist, kann es hingegen für die Kinder und Jugendlichen sehr peinlich oder sogar gefährlich sein. Daher ist es wichtig, dass sich Eltern in die Perspektive ihres Kindes, auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, hineinversetzen. Um ihr Kind vor Gefahren und ungewollten Folgen zu schützen, sollten Eltern auf die folgenden Punkte achten:
Verlust von Privatsphäre und Vertrauen:
Wenn Kinder nicht kontrollieren können, was über sie gepostet wird, kann das später zu einem schwerwiegenden Vertrauensbruch zwischen Eltern und Kind führen.Missbrauch von Inhalten:
Bilder oder Videos können ohne Erlaubnis weiterverwendet oder bearbeitet werden, zum Beispiel zu KI-generierten Deepfake Videos.Pädokriminelle Netzwerke:
Kinder-Content kann von Kriminellen aus dem Kontext gerissen und in pädokriminellen Netzwerken hochgeladen und verbreitet werden.Peinliche Erinnerungen bis hin zu Cybermobbing und Bloßstellung:
Was heute süß oder harmlos wirkt, kann in der Zukunft unangenehm für die Kinder und Jugendlichen sein. Peinliche Fotos können auch Jahre später zu Aufhängern für Mobbing und Bloßstellung werden.Digitale Spuren:
Die Verbreitung von Online-Inhalten lässt sich schwer nachverfolgen. Daher bleiben sie oft für immer online, auch wenn man das Original gelöscht hat.Verlust der Nutzungsrechte:
Beim Posten von Inhalten auf Social Media-Plattformen geben Eltern in der Regel auch das Nutzungsrecht (laut AGB) für den Content ab. Die Plattformen können die Bilder für verschiedene Zwecke kostenlos nutzen und die Nutzungserlaubnis zum Teil auch an Dritte weltweit erteilen.
Die Verantwortung der Social-Media-Plattformen
Jugendschutz.net hat eine Analyse über 100 Influencer-Familien veröffentlicht und dabei wiederkehrende Muster entdeckt, die eine Instrumentalisierung der Kinder im Interesse der Eltern zum Vorschein bringen. Plattformen wie Instagram tragen allerdings ebenfalls dazu bei, dass Content von sogenannten „Mom- oder Dadfluencern“ weit verbreitet und dadurch normalisiert wird. In ihrer Analyse fordert jugendschutz.net die Social Media Plattformen dazu auf, den Schutz von Minderjährigen zu verstärken. Beispielsweise sollte das Hochladen von Inhalten, die Kinder in unangemessenen Situationen oder privaten Räumen zeigen, unterbunden, sowie Influencer-Werbung unter Beteiligung von Minderjährigen in den Nutzungsrichtlinien verboten werden. Ebenso sollten die Plattformen altersgerechte Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen, zuverlässige Altersverifikationen und die Durchsetzung von verbindlichen Richtlinien gewährleisten. Der Schutz von Minderjährigen im Netz darf laut jugendschutz.net nicht nur in der Verantwortung der individuellen Nutzerinnen und Nutzer liegen, sondern muss auch in den Strukturen der Dienstanbieter systematisch eingebunden sein.
Was Eltern tun können: Ihre Fragen, unsere Antworten
Auch wenn Social-Media-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden müssen, bleibt der Schutz von Kindern im digitalen Raum im Alltag vor allem eine Aufgabe der Eltern. Viele Erziehungsberechtigte fragen sich, wie sie verantwortungsvoll mit Bildern, Videos und Informationen ihrer Kinder umgehen können. Die folgenden häufig gestellten Fragen geben praxisnahe Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen:
Hilfestellungen zum Umgang mit Kinderfotos im Netz
Weiterführende Informationen finden Sie bei SCHAU HIN!, Save the Children Deutschland und Klicksafe. Wenn Sie Hilfe bei missbräuchlich genutzten Inhalten benötigen, können Sie Beschwerde einreichen, einen Verstoß melden oder sich an die Onlinewachen der Polizeien der Länder wenden.